Einladung zum Arbeitsseminar zur ECBM-Verordnung

Das Ministerium der Justiz des Saarlandes und das Centre Juridique Franco-Allemand laden Sie ein zum

Arbeitsseminar

am 25. Oktober 2018

an der Universität des Saarlandes (Aula).

Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis haben dabei die Gelegenheit, sich über die durch den Verordnungsentwurf ECBM aufgezeigten Perspektiven auszutauschen und über konkrete Fallgestaltungen zu sprechen, in denen der vorgeschlagene Mechanismus einen Mehrwert bringen kann.

Die Diskussion wird angeleitet durch:

Roland Theis

Staatssekretär für Justiz und Europa

Prof. Dr. Philippe Cossalter

Direktor des CJFA

Die Inhalte werden im Anschluss zusammengefasst und veröffentlicht.

Der Zeitplan sieht folgenden Ablauf vor:

13:30 Uhr Ankunft der Teilnehmer

14:00 Uhr Beginn der Diskussion

18:00 Uhr Ende der Diskussion und kleiner Imbiss

Die Erörterungen erfolgen in Deutsch und Französisch mit Hilfe von Dolmetscherdiensten.

Weitere Informationen: https://lfoer.cjfa.eu/ECBM

Anmeldungen an: ECBM@cjfa.eu

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Worin besteht der ECBM-Verordnungsentwurf?

Am 29. Mai 2018 veröffentlichte die europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (sogenannte ECBM-Verordnung, COM(2018) 373 final).

Der vorgeschlagene Mechanismus ermöglicht es den Mitgliedstaaten, für jede Grenze mit einem benachbarten Mitgliedstaat einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher Hindernisse in einer gemeinsamen grenzübergreifenden Region einzurichten, erlaubt aber gleichzeitig die Anwendung anderer wirksamer Mechanismen.

Vorgeschlagen ist entweder eine Europäische grenzübergreifende Verpflichtung, durch die einige Rechtsnormen unmittelbar auf dem Gebiet des Nachbarstaates Anwendung finden, oder eine Europäische grenzübergreifende Erklärung durch, die sich die Unterzeichner förmlich zur Änderung ihrer nationalen Vorschriften verpflichten.

Über den Vorschlag wird derzeit verhandelt. Dies ist ein angemessener Moment, mit Praktikern der grenzüberschreitenden Kooperation ins Gespräch zu kommen, um den Nutzen des vorgelegten Textes für die grenznachbarliche Kooperation herauszuarbeiten.

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