Schwerpunktbereich 7: Französisches Recht
Was ist der Schwerpunkt?
Gemäß § 6a Abs. 1 JAG ist die erste juristische Prüfung („Examen“) bestanden, wenn sowohl die staatliche Pflichtfachprüfung als auch eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden wurden. Das heißt, dass der Schwerpunkt notwendiger Teil des 1. Staatsexamens ist. Gemäß § 6a Abs. 2 JAG fließt die Note der Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 % in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein.
Die Schwerpunktbereichsprüfung findet unter Verantwortung der Universität statt (§ 6 Abs. 1 S. 2 JAG). Dabei kann der Schwerpunktbereich vom Kandidaten unter den angebotenen Schwerpunktbereichen frei gewählt werden (§ 6 Abs. 2 S. 1 JAG). Derzeit werden an der Universität des Saarlandes folgende Schwerpunktbereiche angeboten:
- Schwerpunktbereich 1: Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht
- Schwerpunktbereich 2: Deutsches und internationales Steuerrecht
- Schwerpunktbereich 3: Deutsches und europäisches Arbeitsrecht
- Schwerpunktbereich 4: Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz
- Schwerpunktbereich 5: Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht
- Schwerpunktbereich 6: Deutsche und internationale Strafrechtspflege, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Schwerpunktbereich 7: Französisches Recht
- Schwerpunktbereich 8: Deutsches und europäisches Privatversicherungsrecht
- Schwerpunktbereich 9: IT-Recht und Rechtsinformatik
Was zeichnet den Schwerpunktbereich 7 aus?
Der Schwerpunktbereich 7: Französisches Recht ermöglicht es den Studierenden, transversale Kenntnisse im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht einer benachbarten Rechtsordnung zu erwerben. In Auseinandersetzung mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den Rechtsordnungen wird dabei das juristische Verständnis auch der deutschen Rechtsordnung und ihrer Prämissen geschärft und der juristische Horizont wird erheblich erweitert. Gleichzeitig lernen die Studierenden die juristische Fachsprache des Nachbarlandes und erwerben in der heutigen Berufswelt immer wichtigere interkulturelle Kompetenzen.
Vertiefte juristische und fachsprachliche Kenntnisse im französischen Recht sind dabei nicht zuletzt für die Arbeit in den Institutionen der Europäischen Union von großem Vorteil, nicht zuletzt setzt der concours vertiefte Kenntnisse in zumindest zwei Amtssprachen der EU voraus; darüber hinaus ist Französisch der Arbeitssprache am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie neben dem Englischen eine der beiden Amtssprachen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Nicht zuletzt ermöglicht der Schwerpunktbereich 7 Studierenden des Centre juridique franco-allemands die Anerkennung der erworbenen Licence und damit einen schnelleren Weg zum Staatsexamen. Gleichzeitig steht der Schwerpunktbereich 7 auch Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät offen, die nicht im Studiengang Droit français et allemand immatrikuliert sind.
Wie ist das Schwerpunktstudium im Schwerpunktbereich 7 aufgebaut?
Der Aufbau des Schwerpunktstudiums im SPB 7 unterscheidet sich vom Aufbau des Studiums in den anderen Schwerpunktbereichen. Dabei ergeben sich erhebliche Abweichungen abhängig davon, ob der/die Kandidat/in den Studiengang Droit français et allemand erfolgreich mit der Licence abgeschlossen hat (§ 45 Abs. 1 der Schwerpunktbereichsordnung).
- Für Studierende, die erfolgreich die Licence erworben haben, umfasst er neben dieser die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit Bezug zum französischen Recht (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 der Schwerpunktbereichsordnung), wobei die Seminararbeit im Rahmen eines mündlichen Vortrags zu diskutieren ist.
- Für andere Studierende umfasst er neben der erfolgreichen Teilnahme an den Vorlesungen des Centre juridique franco-allemands die Teilnahme an zwei Vertiefungsveranstaltungen im französischen Privatrecht respektive Öffentlichen Recht (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 der Schwerpunktbereichsordnung).
Welche Lehrveranstaltungen werden im Rahmen des Schwerpunktbereichs 7 angeboten?
Was sind die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Schwerpunktbereich 7?
Wie wird die Note der Schwerpunktbereichsprüfung im Schwerpunktbereich 7 berechnet?
Bei Interesse am Schwerpunktbereich 7 und allen Fragen kontaktieren Sie gerne den Lehrstuhl oder wenden Sie sich an das Centre juridique franco-allemand beziehungsweise an den Lehrstuhl für französisches Zivilrecht und angewandte Rechtsvergleichung.