Felix Schubert, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Französisches Öffentliches Recht, und Philippe Cossalter veröffentlichen in der Revue française de droit administratif (RFDA) einen umfassenden Artikel in französischer Sprache über Staatshaftung für legislatives Unrecht in Deutschland. Er erscheint als Teil einer Serie der RFDA zu verschiedenen Ländern: Frankreich, Deutschland, Belgien, Spanien, Italien und Großbritannien. Die Autoren zeigen auf, dass die Haftung in Deutschland zwar im Prinzip möglich ist, ihre Voraussetzungen aber derart streng sind, dass sie zu einer faktischen Nichthaftung führen. Somit liegt es beim Gesetzgeber, ein funktionierendes Haftungsregime zu schaffen. Dieser Aufgabe ist er bis jetzt auf Bundesebene noch nicht nachgekommen.

Nachweise: Felix Schubert und Philippe Cossalter, “La responsabilité du fait des lois inconstitutionnelles ou inconventionnelles : Allemagne, RFDA 2019 n°3, S. 404-420.