Veröffentlichung der neuen Chronik zum deutschen Verwaltungsrecht in der Zeitschrift Droit administratif 2023 Nr. 1.

Für unsere jährliche Chronik werden Entscheidungen der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung dargestellt, die technische verfahrensrechtliche Fragen aufwerfen. In den ausgewählten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts wurden ebenfalls zeitgeschichtliche gesellschaftliche Fragestellungen entwickelt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2021 über den Schutz personenbezogener Informationen post mortem gibt die Gelegenheit, die Regeln zur Einheit der Verwaltungsrechtsprechung (IIA) zu erörtern. Ein weiteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2021 behandelt die Sonntagsruhe angesichts der Produktivitätsanforderungen von Amazon (IIB). Das Urteil vom 26. Februar 2021 legt fest, dass öffentliche Körperschaften keinen Anspruch auf Schadenersatz für die überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens haben. Die Lage der deutschen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Bezug auf den Schutz der Grundrechte kann Gegenstand eines fruchtbaren Vergleichs mit dem französischen Recht sein (IIC). Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht am 28. Oktober 2021 über den Zugang zu in den sozialen Netzwerken ausgetauschten Nachrichten, deren Autoren zur Bundesregierung gehören, entschieden (IID). Der ausführlichen Darstellung dieser vier Urteile geht ein Abschnitt voraus, der sich mit den aktuellen Entwicklungen (insbesondere in der Gesetzgebung und der Lehre) im deutschen Verwaltungsrecht befasst (I)